FÜHRERSCHEINKLASSEN

Was darf man fahren?

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
Zweiräder, auch mit Beiwagen mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Unterlagen und Nachweise

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über Erste Hilfe
  • Personalausweis
  • Führerschein

Sonstiges

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: —
  • Eingeschlossene Klasse: A1, AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Was darf man fahren?

SCHWERE KRAFTRÄDER
Zweiräder, auch mit Beiwagen mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Unterlagen und Nachweise

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über Erste Hilfe
  • Personalausweis
  • Führerschein

Sonstiges

  • Mindestalter: 24
  • Vorbesitz: —
  • Eingeschlossene Klasse: A2 , A1, AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Was darf man fahren?

Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässigem Gesamtgewicht).
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
  • Klasse B mit Schlüsselzahl 96
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.

Unterlagen und Nachweise

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über Erste Hilfe
  • Personalausweis

Sonstiges

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: —
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM, S
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Was darf man fahren?

Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässigem Gesamtgewicht).
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

  • Fahrzeuge mit Automatikschaltung
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
  • Klasse B mit Schlüsselzahl 96
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.

Unterlagen und Nachweise

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über Erste Hilfe
  • Personalausweis

Sonstiges

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: —
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM, S
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Was darf man fahren?

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

  • Anhänger über 750 kg zG,
  • Anhänger über 750 kg zG,wenn die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Unterlagen und Nachweise

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über Erste Hilfe
  • Personalausweis
  • Führerschein

Sonstiges

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossene Klasse: L, AM, S
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung

Was darf man fahren?

Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässigem Gesamtgewicht) Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t

Der Führerschein (BF17) ist an folgende Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
  • Die Begleiter dürfen maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.

Der Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden und spätestens 3 Monate vor dem 18 Geburstag!

Der Antrag muss persönlich (einschließlich der Begleitpersonen) gestellt werden.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in Erster Hilfe
  • Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular) und Kopie des Führerscheins und Personalausweises

Unterlagen und Nachweise

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über Erste Hilfe
  • Personalausweis

Sonstiges

  • Mindestalter: 17
  • Vorbesitz: —
  • Eingeschlossene Klasse: L, AM, S
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
 

 

Intensivfahrschule Bremen GmbH
Bürgermeister-Smidt-Strasse 41, D-28195 Bremen

Telefon: 0421 - 2225550 , Telefax: 0421 - 2225551,
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